Aufgrund der Information zum Schadensfall informieren wir das Unternehmen über notwendige Angaben zur Schadensmeldung (Ausfüllen von Formularen zur Schadensmeldung), organisieren Schadenbesichtigung seitens der Versicherungsanstalt und sorgen dafür, dass seitens Versicherung eine gerechte Entschädigung in Bezug auf den Umfang der abgeschlossenen Verischerungspolice ausbezahlt wird. Bei problematischen Schadensfällen helfen wir bei der Auswahl unabhängiger Experten und verhandeln mit der Versicherung über Höhe des Schadenersatzes. Für abgelaufene Schadensfälle führen wir ein Schadenregister und beantragen nach Bedarf Änderungen zu beschlossenen Versicherungspolicen bzw. mögliche Maßnahmen, die das Unternehmen selber zur Minderung der Schäden ausführen kann.
Risiken nach Vorgehensweise
Die Risiken können akzeptiert werden, wenn eingeschätzt wird, dass die Risikofolgen gering sind und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Änderungen bestimmter Risikent nötig sind.
Risiken oder ein Teil der Risiken kann man auf Versicherungsanstalt scheiben (z.B.: Vermögenswertsicherung, Haftpflichen, Forderungen), Banken (z.B.: Absicherung gegen Währungs- oder Zinsenrisiko, Factoring von Forderungen) oder auf Geschäftspartner (z.B. Vertragsänderung zwischen Käufer und Lieferanten, Übertragung bestimmter Aktivitäten auf andere Unternehmen) und andere (z.B.: Vereinbarungen mit Nachbarn, Gemeinden, Mitwirken in Fachverbänden oder Vereinen).
Ebenso können Geschäftsprozesse verändert werden und so Wahrscheinlichkeit und Folgen einiger Risiken ändern. Viele Risiken sind in operative Prozesse eingebaut in Form von Geschäftsverdoppelung, in Form von Fehlverfahren. Deshalb ist es notwendig, die Prozesse zu:
überprüfen (Absicht und Ziel einzelner Geschäftsprozesse, mit dem Prozess verbundene Person),
Vorbereitung und/oder Korrektion der Maßnahmen (z.B.: Ordnungen, Verfahren, Schlüsse) und
Verbesserung der Reaktionsfähigkeit für neu entstandene Risiken in einzelnen Prozessen (z.B.: Änderung der Gesetzgebung, Änderung der Geschäftsverträge).