Die Herstellungsunternehmen in der Lebensmittelbranche verwalten mit größerem Vermögen, die zur Ausführung ihrer Tätigkeiten gebraucht wird, z.B. Gebäude, Ausstattung, Maschinen und Vorräte. Solcherlei Vermögen wird gewöhnlich zumindest für Vermögensrisiken versichert, wie z.B. Brandversicherung, Versicherung vor Blitzschlag, Explosionen und Erdbeben, hinsichtlich der spezifischen Lage der Fertigungs- und Verwaltungsobjekte auch vor Hochwassergefahr, Lawinengefahr und für andere Gefahren. Als eine besondere Gefahr, die an die Branche gebunden ist, muss man die Selbstentzündungsgefahr bei Vorräten behandeln. Solche Vorräte werden als futter für Tiere, die die Unternehmen halten, angewendet werden.


Die Tiere selbst können zahlreichen Krankheiten ausgesetzt sein. Die Behandlungskosten, wie auch entstandene Schäden, die dabei entstehen, können zusätzlich versichert werden.


Ausrüstung (Maschinen, Apparaturen, Fertigungslinien, Transportwege, mechanische Ausrüstung der Gebäude) kann gegen Kosten, die sich mit Reparaturen bzw. Ausfall der Sachen mit breiter Deckung der Versicherunggefahren verbunden sind, wie z.B. Fehler im Material, Bruch und Ähnliches, versichert werden. Im Zusammenhang mit abgeschlossener Brandversicherung kann sich ein Unternehmen auch gegen Schäden, die wegen Betriebsstockung entstanden sind, versichern. Dabei werden die Fixkosten für die Zeit, in dem das Unternehmen außer Betrieb ist, gedeckt.


In Fällen, wo das Unternemhen im Geschäftsverkehr mit eigenem Vertriebsnetz steht, muss eine Bargeld-Versicherung an den Verkaufsstellen und für die Zeit, wo das Geld zu anderen Lagerplätzen oder Bank transportiert wird, geregelt werden.


Für Vorräte und Fertigware, wie auch sonstige Ware, die von Fertigunsbetrieb aus zu Verkaufsstellen transportiert wird, empfiehlt sich Transportversicherung für eventuell entstandene Schäden, die während dem Transport entstehen könnten.


Die Lebensmittelindustrie ist vor allem den Risiken, die mit der Nutzung ihrer Produkte bei Verbrauchern verbunden sind, ausgesetzt. Dabei kann aus verschiedenen Gründen zur Verletzung oder Erkrankung kommen. In solchen Fällen können die geschädigten Verbraucher für entstandenen Schaden Schadenersatz erheben. Solcherlei Gefahren können mit Versicherungsabschluss der Herstellerhaftung für seine Produkte und auch mit Versicherung gegen Abberufung, sofern dies aus präventiven Maßnahmen nötig ist, abgesichert werden.


Nach der Analyse des Risikoumfangs suchen wir eine optimale Versicherungslösung und implementieren sie zu konkurrenzfähigen Bedingungen.